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Schecker liegt die Gesundheit und Lebensqualität Deines Tieres am Herzen – das schon seit mehr als 60 Jahren!
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Kaution bei Auslandsschäden
Schäden an sonstigen beweglichen Sachen (Miete, Leasing, Pacht…)
Versicherungssumme
pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Forderungsausfalldeckung
Mindestschadenhöhe inkl. Schadensersatzrechtsschutz
Mietsachschäden
Weltweiter Versicherungsschutz
bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis
Wir lieben Hunde – und genau deshalb sind wir jederzeit gerne für Dich da!
Nutze unseren Onlinerechner, um das beste Paket für den Schutz Deines Lieblings zu erhalten. Solltest Du Fragen haben, dann kannst Du Dich selbstverständlich jederzeit gerne bei uns melden.
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Du bist durch die abgeschlossene Tierhalter-Haftpflichtversicherung ideal geschützt.
Gerne beantworten wir alle Deine Fragen rund um unsere Hundeversicherung.
Deine Frage ist nicht dabei? Dann kontaktiere uns jederzeit gerne per Mail oder telefonisch!
Wenn Sie zwei Hunde in der Barmenia Hundehalterhaftpflichtversicherung versichern, erhalten Sie auf den Vertrag mit dem geringerem Beitrag 50 % Nachlass.
Zudem verringert sich Ihr Beitrag wenn Sie als Versicherungsnehmer 50 bzw. 60 Jahre alt werden. Mit 50 Jahren verringert sich der Beitrag um 5 % und ab 60 Jahren erhalten Sie sogar insgesamt 10 % Nachlass.
Die Nachlässe werden beim Online-Abschluss bzw. im späteren Vertragsverlauf automatisch berücksichtigt.
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Hund verursacht hat. Die Forderungsausfalldeckung gehört auch zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung. Diese unterstützt Sie, wenn Ihr Hund verletzt wird und der Verursacher Ihren Schaden finanziell nicht begleichen kann. Sie erhalten dann Ihr Geld für die Begleichung des Schadenfalls von der Barmenia.
Nein, die Privat-Haftpflichtversicherung greift nur für Schäden, die Sie selbst verursacht haben. Sie schließt Schäden durch Ihren Hund aus. Diese können nur durch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abgedeckt werden.
Ja, bei allen drei Versicherungsstufen sind “Tierhüter”, Partner oder Partnerin, Freunde und Bekannte, die auf Ihren Hund aufpassen, versichert. Das gilt nicht für den Fall, dass ein gewerbsmäßiger Hundesitter auf Ihren Hund aufpasst. In diesem Fall greift eine Hundesitterhaftpflicht, die der Sitter selbst benötigt.
Ja, für den Fall, dass Ihr Hund ohne Leine und/oder ohne Maulkorb einen Schadenfall verursacht, sind Sie über die Barmenia Hundehaftpflicht geschützt.
Nein, die Vorschriften an Ihrem Wohnort sind entscheidend. Wenn in ihrem Bundesland keine Versicherungspflicht für Ihren Hunde besteht, müssen Sie keine Haftpflichtversicherung abschließen. Trotzdem ist es sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen. Sie schützt Sie sicher vor Schadensersatzforderungen.
Ja und nein. Mietsachschäden, d. h. Sachschäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Gegenstände oder Räume sind abgedeckt. Schäden am Privateigentum, wie z. B. der eigenen Einrichtung, sind nicht mitversichert.
Ja, auch Welpen des versicherten Elterntieres sind bis zu einem Alter von 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert.
Ja, Sie müssen für jeden Hund eine eigene Haftpflicht abschließen.
Jagdgebrauchshunde, die bereits durch eine gesonderte Jagdhaftpflichtversicherung versichert sind, sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Bestimmte Kampfhunderassen sind ebenfalls von der Versicherung ausgeschlossen. Dazu zählen: